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   BFH, 12.07.2007 - X B 80/07   

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https://dejure.org/2007,19926
BFH, 12.07.2007 - X B 80/07 (https://dejure.org/2007,19926)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2007 - X B 80/07 (https://dejure.org/2007,19926)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - X B 80/07 (https://dejure.org/2007,19926)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.07.2006 - X B 39/06

    Beschwerde

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X B 80/07
    Die Vorschrift des § 86 Abs. 3 FGO bietet für das Begehren der Antragsteller keine Handhabe (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697, und X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 07.05.2001 - VII B 199/00

    Steuergeheimnis - Schutz des Denunzianten

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X B 80/07
    Die Regelung des § 86 Abs. 3 FGO setzt voraus, dass das FG im finanzgerichtlichen Verfahren die Vorlage der betreffenden (bereits vorhandenen) Urkunden und Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente oder Erteilung von Auskünften angeordnet hatte und die ersuchte Behörde sich daraufhin geweigert hat, dieser Aufforderung nachzukommen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Mai 2001 VII B 199/00, BFH/NV 2001, 1366, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.2006 - X B 65/06

    Beschwerde

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X B 80/07
    Die Vorschrift des § 86 Abs. 3 FGO bietet für das Begehren der Antragsteller keine Handhabe (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697, und X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 07.08.2007 - X B 162/07

    Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde

    Mit Beschluss vom 12. Juli 2007 X B 80/07 hat der angerufene Senat die am 17. April 2007 beim Bundesfinanzhof (BFH) eingegangene Beschwerde der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) gegen den Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 21. März 2007 8 K 1960/06 S als unbegründet zurückgewiesen.

    Dass die Beschwerdeentscheidung vom 12. Juli 2007 X B 80/07 nicht im Sinne der Antragsteller ausgefallen ist, stellt jedenfalls keine Untätigkeit dar.

  • BFH, 22.11.2007 - X E 11/07

    Erinnerung gegen Kostenrechnung - Absehen von der Erhebung von Kosten

    Mit Beschluss vom 12. Juli 2007 X B 80/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Beschwerde der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) kostenpflichtig zurückgewiesen, mit der es ihrem Antrag, gemäß § 86 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) festzustellen, ob die Weigerung einer Gemeinde, ihnen eine Bescheinigung nach § 7h des Einkommensteuergesetzes (EStG) auszustellen, rechtmäßig ist, nicht entsprochen hatte.
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